Freie Wahl des Schornsteinfegers

Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, sind einige Änderungen im Schornsteinfegerhandwerk durchgeführt worden. Da in den Medien oftmals viele Informationen falsch oder nur teilweise weitergegeben werden, möchte ich Sie heute richtig informieren.

 

Durch eine Gesetzesänderung ist ab 2013 der Bezirksschornsteinfegermeister “bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger”

Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger
im Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben.

Im Rahmen der Feuerstättenschau, die auch in Zukunft von Ihrem zuständigen Schornsteinfeger durchgeführt wird und zweimal in sieben Jahren erfolgt, erhalten Sie einen so genannten Feuerstättenbescheid. In diesem informiert Ihr Schornsteinfeger Sie darüber, welche Arbeiten (Kehrung, Messungen, Überprüfungen) in welchem Zeitraum und wie oft durchgeführt werden müssen.

Seit 2009 können Sie einen ausländischen Schornsteinfegerbetrieb der seine Befähigung nachweist, in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen und bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet ist, mit den Aufgaben beauftragen.

Seit 2009 kann ich Ihnen neben den bisherigen Tätigkeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen, ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten. Wie zum Beispiel Erstellung von Energieausweisen oder auch der Beseitigung von Mängeln rund um Ihre Feuerungsanlage.

 

Was ändert sich für Sie??

  • Sie sind für die termingerechte Einhaltung der Kehr- und Messtermine zuständig
  • Sie müssen termingerecht einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb mit den anfallenden Arbeiten beauftragen
  • Sie müssen mir für jede durchgeführte Arbeit einen Nachweis erbringen
  • Sie haben höhere Kosten zu erwarten, da die Gebührenordnung zum Teil entfällt und einzelne Arbeitsschritte auch einzeln berechnet werden (wie zum Beispiel Anfahrt, Rüstzeit oder Verwaltungskosten)

 

Das die vom Staat angedachte “Entbürokratisierung” so zum Erfolg wird, wage ich zu bezweifeln. Der Eigentümer wird wohl eher in die Verantwortung gedrängt, sich um diese Dinge selber kümmern zu müssen, mit allen daraus hervorgehenden Konsequenzen.

Sind Sie mit unserer Arbeit, Beratung und meinem Service zufrieden? Möchten Sie, dass ich die anfallenden Arbeiten weiterhin für Sie durchführe?
Wenn Sie gerne bei dem altbewerten System, und mit mir als Ihren Schornsteinfegermeister bleiben möchten, biete ich Ihnen für die Zukunft weiterhin meine Dienste an.

Vorteile wären für Sie

  • Einhaltung der im gewohnten Turnus anfallenden Kehr- und Messtermine
  • Handwerkliche Arbeiten und Verwaltung aus einer Hand
  • Kompetente Ansprechpartner direkt vor Ort
  • Kenntnisse der besonderen Gegebenheiten in Ihrem Gebäude
  • Vertraute Mitarbeiter in Ihrem Hause